Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem AusVinetOnline Notdienst (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") für alle erbrachten Dienstleistungen. Mit der Beauftragung unserer Dienste erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, die der Auftragnehmer im Bereich der Pannenhilfe, des Abschlepp- und Bergungsdienstes sowie damit verbundener Services erbringt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die mündliche (telefonische) oder schriftliche Beauftragung durch den Auftraggeber und die Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann durch eine ausdrückliche Bestätigung oder durch die Entsendung eines Servicefahrzeugs erfolgen. Der Auftraggeber versichert mit der Beauftragung, zur Verfügung über das Fahrzeug berechtigt zu sein oder im Auftrag des Verfügungsberechtigten zu handeln.
§ 3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachbetriebs. Der Umfang der Leistung richtet sich nach der konkreten Beauftragung und der technischen Notwendigkeit.
Pannenhilfe vor Ort
Ziel ist die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs am Pannenort. Der Auftragnehmer entscheidet nach fachmännischer Einschätzung über die Art und den Umfang der Reparatur. Eine Garantie für den Erfolg der Vor-Ort-Reparatur kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von der Art des Schadens abhängt. Provisorische Reparaturen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Risiko des Auftraggebers.
Abschlepp- und Bergungsdienste
Ist eine Reparatur vor Ort nicht möglich oder nicht sinnvoll, wird das Fahrzeug abgeschleppt. Der Zielort (Werkstatt, Wohnort etc.) wird in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass am Zielort eine empfangsberechtigte Person anwesend ist oder eine sichere Abstellmöglichkeit besteht. Bei Bergungen ist der Auftraggeber verpflichtet, auf besondere Gefahren (z.B. Ladegut, Umweltrisiken) hinzuweisen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Leistungen richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers, die auf der Preise-Seite einsehbar ist. Die Preisberechnung erfolgt auf Basis des erbrachten Aufwands (Arbeitszeit, Anfahrt, Material, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagseinsätze). Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Leistungserbringung fällig und kann vor Ort in bar oder mit den angebotenen elektronischen Zahlungsmitteln beglichen werden. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.
§ 5 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz handelt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für:
- Schäden, die durch die Beschaffenheit des Pannen- oder Unfallfahrzeugs selbst verursacht wurden (z.B. Rostschäden, die bei der Bergung zu weiteren Schäden führen).
- Schäden an Ladung oder persönlichen Gegenständen im Fahrzeug, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
- Verzögerungen bei der Ankunft oder bei der Reparatur, die auf höhere Gewalt, extreme Witterungsbedingungen oder unvorhersehbare Verkehrsstörungen zurückzuführen sind.
- Schäden, die aus einer provisorischen Reparatur resultieren, die auf Wunsch des Kunden durchgeführt wurde.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, lose Fahrzeugteile, Ladung und persönliche Wertgegenstände vor Beginn der Maßnahme zu sichern oder zu entfernen.
§ 6 Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Fahrzeug zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
§ 7 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Stand: März 2026